Termine
Bei uns steht Ihnen die Möglichkeit einer Terminvereinbarung über die unter Kontakt genannte Telefonnummer oder persönlich in der Praxis zur Verfügung.
Sollten Sie Ihren Termin trotzdem nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, da wir anderen Patienten/Patientinnen den Termin anbieten möchten.
Da die Krankenkassen ausgefallene Termine nicht erstatten, behalten wir uns vor, Ihnen ein kurzfristiges Absagen oder Vergessen eines Termins privat in Rechnung zu stellen
Bitte beachten Sie auch, dass nach den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien ein Rezept eines gesetzlich Versicherten binnen 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden muss und eine Behandlungsunterbrechnung auch nicht länger als 28 Tage dauern darf.